Arbeitszimmer: 1.250 € auch bei 'anderem Arbeitsplatz'

Sofern Ihr heimisches Büro nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie max. 1.250 € als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 EStG). Vo­raussetzung ist…