Säumniszuschläge: Uneinigkeit beim BFH

Wer seine Steuern nicht bei Fälligkeit entrichtet, muss pro angefangenem Monat einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags zahlen (§ 240 AO). Damit will der Gesetzgeber zur rechtzeitigen Zahlung der Steuern veranlassen (50 %…