TV-Sprecher: Gewerblich vs. künstlerisch

Freiberufliche Tätigkeiten sind privilegiert. Es wird keine Gewerbesteuer fällig. Zudem gibt es Erleichterungen in der Buchhaltung (i. d. R. reicht die Einnahmen-Überschuss-­Rechnung). Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt die selbständig…