Rückstellungen

Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. So ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 12 K 2486/20 st481122). Allerdings ist die ­Revision beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 22/22.