Ukraine

Ukraine Angesichts des Kriegs helfen Bürger und Unternehmen den hier ankommenden Flüchtlingen. Zudem gibt es viele Unterstützungsleistungen in das Krisengebiet. Zur steuerlichen Entlastung von Hilfsmaßnahmen im Zeitraum vom 24.2. bis zum 31.12.2022 äußerte sich das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 17.3.2022 (vgl. 'steuertip' 12/22). Diese Verwaltungsanweisung wurde durch ein weiteres Schreiben vom 7.6.2022 (vgl. 'steuertip' 25/22) um ein Kapitel ergänzt (Beihilfen und Unterstützungen, die nach der Lohnsteuer-Richtlinie 3.11 steuerfrei sein können). Beachten Sie: Mit Schreiben vom 17.11.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :018 st470622) wird der zeitliche Anwendungsbereich auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.