Investmentsteuergesetz
Investmentsteuergesetz Laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 15 K 2594/20 st470322) ist die ab 2018 durchgeführte Besteuerung auch dann rechtmäßig, wenn ein Veräußerungsgewinn bei wirtschaftlicher Betrachtung überproportional mit Einkommensteuer belastet oder ein entstandener Veräußerungsverlust wie ein Gewinn besteuert wird. Aufgrund der Übergangsregelung könne bei einem ungünstigen Kursverlauf (hoher Kurswert am 31.12.2017, später niedrigerer Kurswert im Zeitpunkt der Veräußerung) eine von der wirtschaftlichen Betrachtung abweichende Besteuerung entstehen. Wichtig: Gegen diese Entscheidung ist die Revision beim BFH unter dem Az. VIII R 15/22 anhängig.
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