Barzahlungsverbot

Barzahlungsverbot Nach den Plänen von Nancy Faeser (SPD) soll es künftig eine Bargeldobergrenze von 10.000 € geben. Diese Maßnahme verringere die Gefahr, dass Kriminelle ihre Vermögenswerte verschleiern, so die Innenministerin. Soweit es um Grundstücksgeschäfte geht, sieht der am 26.10.2022 von der Bundesregierung verabschiedete 'Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen' (Bundesrats-Drucksache 541/22 st460822) bereits eine Verschärfung des Geldwäschegesetzes vor. Gemäß dem neuen § 16 a sollen Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien künftig generell ausgeschlossen werden. Das Verbot erstreckt sich auch auf Gegenleistungen mittels Kryptowerten und Rohstoffen.