Grundsteuer
Grundsteuer Nach der Entscheidung der Länderfinanzminister, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.1.2023 zu verlängern, hat das BMF am 4.11.2022 eine öffentliche Bekanntmachung ( st 450922) zum neuen Stichtag herausgegeben. Sie betrifft die elf Länder, in denen das Bundesmodell gilt. Vergleichbare Bekanntmachungen für die Länder mit abweichenden Regelungen gibt es aktuell auch in Bayern ( st 451022) und Hessen (st451122). Bürgerfreundlich zeigt sich der Freistaat. Dort soll die Erklärung zwar elektronisch übermittelt werden, sie kann aber auch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf Papier abgegeben werden, wovon bisher rund ein Viertel der Eigentümer Gebrauch gemacht hat.
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