Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht Nicht nur zur Betriebsprüfung (vgl. 'steuertip' 43/22), sondern auch zu den Ergebnissen bei der Verfolgung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten hat das BMF in seinem Monatsbericht vom Oktober die Statistik für 2021 veröffentlicht (st440822). Dort finden Sie zwar die Angabe, dass durch die Steuerfahndungsstellen der Länder Mehrergebnisse von insgesamt 2,2 Mrd. € festgestellt wurden, aber keine Informationen, welcher Teil davon kassenwirksam geworden ist.