Gewerbesteuer
Gewerbesteuer Mit Schreiben vom 5.10.2022 (vgl. 'steuertip' 41/22) hatte das BMF die Finanzämter angewiesen, angesichts der stark gestiegenen Energiekosten bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Erleichterungen zu gewähren, z. B. Herabsetzung der Vorauszahlung oder Stundung fälliger Steuern. In gleichlautenden Erlassen vom 20.10.2022 (st430722) ziehen nun die obersten Finanzbehörden der Länder mit vergleichbaren Regelungen für die Gewerbesteuer nach. Auch hier sollen bei bis zum 31.3.2023 eingehenden Anträgen bei der Prüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen gestellt werden.
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