Gewerbesteuer

Gewerbesteuer Mit Schreiben vom 5.10.2022 (vgl. 'steuer­tip' 41/22) hatte das BMF die Finanzämter angewiesen, angesichts der stark gestiegenen Energiekosten bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Erleichterungen zu gewähren, z. B. Herabsetzung der Vorauszahlung oder Stundung fälliger Steuern. In gleichlautenden Erlassen vom 20.10.2022 (st430722) ziehen nun die obersten Finanz­behörden der Länder mit vergleichbaren Regelungen für die Gewerbesteuer nach. Auch hier sollen bei bis zum 31.3.2023 eingehenden Anträgen bei der Prüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen gestellt ­werden.