Steueroasen

Steueroasen Das in 2021 verabschiedete 'Steueroasen-­Abwehrgesetz' (StAbwG) beinhaltet die Versagung steuerlicher Vorteile oder Abzüge bei Geschäftsbeziehungen in Staaten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden. Nach Aktualisierung dieser EU-Liste (vgl. 'steuertip' 41/22), die nun zwölf Staaten umfasst, erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht im Rahmen der 'Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung'. Den entsprechenden Referentenentwurf hat das BMF in der vergangenen Woche veröffentlicht (st420822).