Grundsteuer
Grundsteuer Nach der Entscheidung der Länderfinanzminister, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit bis zum 31.1.2023 zu verlängern, hat das Bundesfinanzministerium diesen Stichtag auch in seinen am 13.10.2022 aktualisierten FAQ berücksichtigt, die Sie aufrufen können unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html. Zudem weist das BMF auf Folgendes hin: In den Ländern, die das Bundesmodell anwenden, kann ab sofort in den Fällen, in denen ein Anteil an anderem Grundvermögen zusammen mit dem Grundstück zu erklären ist, die Erklärung über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abgegeben werden. Das gilt insbesondere für Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören.
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