Lohnsteuer
Lohnsteuer Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können seit dem 1.10.2022 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2023 und 2024 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Dies kann online über ELSTER bzw. die Software anderer Anbieter oder in Papierform erfolgen. Beachten Sie: Der Freibetrag wird gewährt, sofern die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 € im Jahr übersteigen. Hierbei zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den angehobenen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.200 € übersteigen. Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert.
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