Lohnsteuer

Lohnsteuer Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit können seit dem 1.10.2022 einen ­Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2023 und 2024 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Dies kann online über ­ELSTER bzw. die Software anderer Anbieter oder in ­Papierform ­erfolgen. Beachten Sie: Der Freibetrag wird gewährt, sofern die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche ­Belastungen) insgesamt 600 € im Jahr übersteigen. Hierbei zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den angehobenen ­Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.200 € übersteigen. Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert.