Grundsteuer

Grundsteuer Anders als in anderen Bundesländern spielen in Bayern der Wert und die Lage ­eines Grundstücks ab 2025 keine Rolle mehr. Die Grundsteuer errechnet sich ausschließlich nach der Größe des Grund­stücks bzw. ­Gebäudes (reines Flächenmodell). Die festen Äquivalenzzahlen betragen für Grundstücke 0,04 €/m² und für ­Gebäude 0,50 €/m². Ergänzend zum Bayerischen Grund­steuergesetz hat das Bayerische Staats­ministerium der ­Finanzen und für Heimat am 2.9.2022 einen umfangreichen Anwendungserlass (67 Seiten) veröffentlicht (Az. 34-G 2010-1 st411222).