Inflationsausgleichsprämie: Die Meinung unserer Leser

In der vergangenen Woche ('steuertip' 39/22) berichteten wir über den ersten Gesetzentwurf zur 'Inflationsausgleichsprämie'. Unter der Voraussetzung, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird, soll sie bis. max. 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Unsere Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit scheinen berechtigt, wie die zahlreich eingegangenen Leserstimmen beweisen. Stellvertretend für viele andere zitieren wir aus zwei Zuschriften.

„Es wird, genau wie beim Corona-Bonus, nur wenige Arbeitgeber geben, die sich das leisten können. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € steuerpflichtig, aber dann 3.000 € als Infla­tions­ausgleichsprämie dann wieder steuerfrei zu machen, kann man nur mühsam dem Mandanten erklären. Es ist wirklich kein Wunder, dass seit Beginn der Corona-Krise viele Kollegen nichts mehr mit Löhnen und Gehältern zu tun haben wollen und sich aus der Perso­nalarbeit komplett rausziehen.“ Dagmar Brömmel­haus, Personalmanagerin, Steuerbüro Prof. Dr. Reinhold Allhoff, Münster

„Die Regierung sorgt mit einer desaströsen Politik für die Verarmung einer breiten Bevölkerungsschicht. Nun sät sie auch noch Zwietracht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, indem Sie die geschaffenen Probleme zum Teil auf die Arbeitgeber abwälzt. Viele werden diesen Betrag nicht bezahlen können, auch wenn sie wollten. Die Arbeitnehmer werden davon ausgehen, dass die Arbeitgeber davon Gebrauch machen. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es Stress. Wenn die Konkurrenz zahlt, wird man genötigt, das auch zu tun. Für viele Unternehmen ein echtes Problem.“ Michael Reutemann, Steuerberater