Grundsteuer

Grundsteuer In einer Pressemitteilung (st400522) weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz da­rauf hin, Erbengemeinschaften seien sog. 'Gesamthandsgemeinschaften'. Für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) müssten alle Erben gemeinsam eine Feststellungserklärung pro Aktenzeichen (z. B. für ein unbebautes oder bebautes Grundstück) abgeben. In der Erklärung soll eine Person benannt werden, die alle weiteren Schreiben des Finanzamts für die Erbengemeinschaft in Empfang nimmt. Die Erbanteile der einzelnen Erben brauchen jedoch nicht angegeben zu werden. Eine analoge Vorgehensweise gilt bei Grundstücksgemeinschaften. Hier müssen jedoch die Eigentumsanteile der Beteiligten in der Erklärung angegeben werden.