Anpassung an die kalte Progression

Anpassung an die kalte Progression Ab 2023 werden auf Ebene der direkten Bundessteuer Tarife und Abzugshöhen eine Anpassung an die kalte Progression erfahren. Basis der Änderungen ist eine seit 2012, dem Jahr der letzten Angleichung, angelaufene Teuerung von 2,04 %. Die Anpassungen betreffen alle Tarifstufen. Zusammenveranlagte Ehepaare bezahlen künftig Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 28'800 CHF (heute 28'300) und erfahren den Höchstsatz (11,5 %) ab 921'600 CHF (bisher 895'900). Dieselben Eckwerte werden für Einzelpersonen 14'800 CHF bzw. 769'500 CHF betragen. Die Abzüge für Zweiverdiener-Ehepaare steigen um 200 CHF auf 13'600 CHF, die Kinderabzüge und die Unterstützungs­abzüge um 100 CHF auf 6'500 CHF. Der maximale Abzug für Fahrten zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz wird neu 3'200 CHF (jetzt 3'000 CHF) betragen.