Sozialversicherung

Sozialversicherung Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, falls sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien tätig sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weist aktuell darauf hin, dass Papieranträge für die A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbs­tätigkeit nicht mehr zulässig sind und zurückgewiesen werden. Unser Tipp: Weitere Informationen zu diesem Thema hat die DRV in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt. Dieser ist abrufbar unter https://t1p.de/DRV-A1-Bescheinigung.