Mietrecht
Mietrecht In Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, können Eigentümer bei einer Neuvermietung die Miete dennoch um mehr als 10 % anheben, sofern die Wohnung umfassend modernisiert wurde. Hierüber muss der Mieter vor Vertragsabschluss unaufgefordert informiert werden. Laut Urteil des BGH (Az. VIII ZR 9/22 st390622) genügt allerdings der Hinweis, es handele sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Über Umfang und Details der Modernisierung müsse er nicht informieren. Es obliege vielmehr dem Mieter, evtl. mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.
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