Mietrecht

Mietrecht In Städten und Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, können Eigentümer bei einer Neuvermietung die Miete dennoch um mehr als 10 % anheben, sofern die Wohnung umfassend modernisiert wurde. Hierüber muss der Mieter vor Vertragsabschluss unaufgefordert informiert werden. Laut Urteil des BGH (Az. VIII ZR 9/22 st390622) genügt allerdings der Hinweis, es handele sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Über Umfang und Details der Moder­nisierung müsse er nicht informieren. Es obliege vielmehr dem Mieter, evtl. mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.