Energiepreispauschale
Energiepreispauschale Der Koalitionsausschuss hat Anfang September beschlossen, dass auch Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 € erhalten sollen. Die EEP erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Unser Tipp: Weitere Informationen hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem ausführlichen Fragen-/Antwortenkatalog (Stand: 9.9.2022) unter https://t1p.de/bmas-faq-rente zusammengefasst.
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