Corona-Prämie

Corona-Prämie Sofern ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie zahlt, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 der Zivilprozessordnung unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt und die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 25.8.2022 mit dem Az. 8 AZR 14/22. Beachten Sie: Das BAG hat den vollständigen Wortlaut des Urteils bislang nicht veröffentlicht, sondern nur eine Pressemitteilung ( st 370622).