Corona-Hilfen

Corona-Hilfen Wie der 'Deutsche Steuerberaterverband e. V.' mitteilt, soll die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen auf den 30.6.2023, in Einzelfällen sogar auf den 31.12.2023 verlängert werden, sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I bis III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) . Wichtig: Die Beantragung dieser weiteren Fristverlängerung muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnungen selbst über das Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Informationen zur Schlussabrechnung finden Sie in den FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums unter https://t1p.de/bmwi-FAQ.