Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 16.8.2022 (Az. 9 AZR 76/22) den EuGH gebeten, folgende Frage zu beantworten: Ist einem Arbeitnehmer, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber wegen des Kontakts mit einer infizierten Person eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte, bezahlter Erholungsurlaub nachzugewähren? In der Vorinstanz entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 5 Sa 1030/21), die Situation bei einer Quarantäneanordnung sei mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vergleichbar.