Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Wie in 'steuertip' 14 und 18/22 berichtet, hält das Niedersächsische Finanzgericht die Vorschriften zur Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 5 EStG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es richtete deshalb einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 6/22). Leider hat das beklagte Finanzamt dem Begehren des Steuerzahlers mittlerweile entsprochen und geänderte Bescheide erlassen. Der Steuerzahler hatte jedoch nicht wegen der Abgeltungsteuer geklagt, sondern wegen der Zurechnung von Provisionseinnahmen und dem Sparer-Pauschbetrag bei seinen Kapitaleinkünften. Ergo: Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer hat sich somit zunächst erledigt.