Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe Laut Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.8.2022 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 von derzeit 4,4 % auf 5,0 % angehoben. Der Hintergrund: Die rund 190.000 selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.