Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Zur steuerlichen Erfassung von im Inland bzw. im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche Fragebögen an. Für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde bislang noch kein spezieller Fragebogen bundesweit aufgelegt. Dies hat das BMF nun nachgeholt und weist mit Schreiben vom 28.7.2022 (Az. III C 3 – S 7532/19/10002 :005 ( st 330622) auf die entsprechenden Vordruckmuster hin.