Vollverzinsung

Vollverzinsung In der vergangenen Woche ('steuertip' 30/22) wiesen wir Sie auf ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums hin, wonach wegen technischer Probleme Zinsfestsetzungen gem. § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 ungeachtet der am 22.7.2022 in Kraft getretenen Neuregelungen weiterhin vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden. Parallel hierzu hat das BMF ein weiteres Schreiben (Az. IV A 3 - S 1910/22/10040 :010 st 310622) veröffentlicht, das allgemein zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO Stellung nimmt.