Grundsteuer

Grundsteuer Bereits in 'steuertip' 22/22 stellten wir Ihnen den Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des neuen Grundsteuergesetzes ab dem 1.1.2025 vor. Nun liegt auch die endgültige, 39 Seiten umfassende Version vor ( st 310422). Dort finden Sie Hinweise, wie aus Sicht der Finanzverwaltung die einzelnen Paragraphen des Gesetzes auszulegen sind.