E-Mobilität
E-Mobilität Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau aktuell mitteilt, können Unternehmen den 'Zuschuss 441' voraussichtlich noch bis Dezember beantragen, allerdings unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die Förderung beträgt bis zu 900 € pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und dem Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten dienen. Beachten Sie: Ab sofort haben Sie 18 statt 12 Monate Zeit, um Ihre Ladestationen in Betrieb zu nehmen. Die neue Frist gilt auch für bereits zugesagte Zuschüsse. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!