Kontenabruf

Kontenabruf Seit 2005 können Finanzämter und andere Behörden über das Bundeszentralamt für Steuern Kontenabfragen durchführen. Damit sollen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug aufgedeckt werden. Waren es 2015 insgesamt 302.000 Abrufe, lag die Zahl in 2021 bereits bei 1,14 Mio. Dies geht aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (Bundestags-Drucksache 20/2751 st 300522).