Erste Tätigkeitsstätte: Betrieb eines Dritten

Fahrten von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind zwar beruflich veranlasst. Dennoch können die Fahrtkosten laut Gesetz (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) nur in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) geltend gemacht…