Haushaltsnahe Leistungen

Haushaltsnahe Leistungen In 'steuertip' 15/22 berichteten wir über ein Urteil des FG Münster, wonach Gebühren für Müllentsorgung und Abwasser nicht im Rahmen von § 35a EStG geltend gemacht werden können. Gleichzeitig rieten wir aber allen betroffenen Steuerzahlern, den eigenen Steuerbescheid unter Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH mit dem Az. VI R 8/22 offenzuhalten. Wie wir einer internen Kurzinformation der Oberfinanzdirektion NRW vom 4.7.2022 ( st 290622) entnehmen, wird dies im großen Stil gemacht. Wichtig: Die Einsprüche ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes. Aussetzung der Vollziehung soll aber nicht gewährt werden.