Mietrecht

Mietrecht Am 1.7.2022 ist das 'Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts' in Kraft getreten. Damit werden für alle Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern Mietspiegel bis zum 1.1.2023 verpflichtend. Für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2024. Die Mietspiegel müssen zudem alle zwei bzw. vier Jahre aktualisiert werden. Weiterführende Infos können Sie der unter https://t1p.de/Mietspiegel veröffentlichten 'Mietspiegelverordnung' entnehmen.