Kinderbonus

Kinderbonus Das kürzlich verabschiedete 'Steuerentlastungsgesetz 2022' sieht neben einigen steuerlichen Vergünstigungen (u. a. Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und des Grundfreibetrags zum 1.1.2022) auch Einmalzahlungen vor, wie z. B. die Energiepreispauschale (vgl. zuletzt 'steuertip' 25/22) und einen Kinderbonus in Höhe von 100 €, der im Juli zur Auszahlung kommt und auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Weitere Informationen hierzu hat die Bundesregierung am 30.6.2022 in einem Fragen-/Antwortenkatalog zusammengefasst. Dieser ist abrufbar unter https://t1p.de/Kinderbonus-faq.