Lohnsteuer

Lohnsteuer Wird eine Zahlung des Arbeitgebers in Deutschland dem Lohnsteuerabzug unterworfen, obwohl die Besteuerung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens dem Wohnsitzstaat zugewiesen ist, besteht die Möglichkeit, beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einen Erstattungsantrag zu stellen. Gleiches gilt, falls Arbeitslohn besteuert wurde, obwohl weder eine unbeschränkte noch beschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers im Inland bestanden hat. Hierauf weist das BMF in einem Schreiben vom 27.6.2022 (Az. IV B 8 – S 2301/13/10002 st 261022) hin.