Grundsteuer: Tohuwabohu bei der Erklärungsabgabe

Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform favorisieren elf Länder das komplizierte Bundesmodell (mit abweichender Steuermesszahl), während sich fünf Länder für ein einfacheres Modell entschieden haben. Auch bei der jetzt anstehenden Aufforderung an Immobilieneigentümer zur Abgabe der Feststellungserklärung (§ 228 BewG) ab dem 1.7.2022 verfährt jedes Land unterschiedlich. Der Informationsbedarf ist daher bei Eigentümern, Hausverwaltern und Steuerberatern groß, wie unser zweistündiges Grundsteuer-Webinar am 8.6.2022 gezeigt hat. Im Rahmen dieses interaktiven Online-Formats konnten zahlreiche Fragen aus der Praxis von dem IVD-Steuerexperten Hans-Joachim Beck souverän beantwortet werden. Hoch erfreut waren die Teilnehmer, dass sie neben einer Videoaufzeichnung und einer PowerPoint-Präsentation auch eine wordbasierte Ausfüllhilfe für EinfamilienhäuserGeschäftsgrundstückeMehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke erhalten, deren Daten zusammen mit der Angabe des jeweiligen Zeilenvordrucks in die Formulare GW-1 bis 4 übertragen werden können.

Unser Tipp: Sollten Sie das Webinar verpasst haben, können Sie als Abonnent alle oben beschriebenen Leistungen nebst drei Spezialbeilagen zu einem um 10 % ermäßigten Preis (116,10 € netto zzgl. 19 % MwSt) erwerben. Nichtabonnenten zahlen 170,10 € zzgl. MwSt. Bei Interesse senden sie bitte eine E-Mail (Stichwort: 'Webinar Grundsteuer') an webinar@markt-intern.de.