Verfahrensrecht

Verfahrensrecht Am 1.1.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Aus diesem Anlass wird der Anwendungserlass zu § 79 AO und zu § 122 AO ergänzt und angepasst – ebenfalls mit Wirkung ab 1.1.2023. Die Details hat das BMF in einem kürzlich veröffentlichten Schreiben (Az. IV A 3 - S 0062/22/10005 :001 st 230822) zusammengefasst.