Firmenrecht

Firmenrecht „Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen '//' sind nicht zu ihrer Kennzeichnung geeignet.“ So lautet der Leitsatz eines kürzlich veröffentlichten Beschlusses des BGH (Az. II ZB 15/21 st 230622). Wie die Richter betonen, müsse der Firma Namensfunktion zukommen, d. h. grundsätzlich eine wörtliche und aussprechbare Bezeichnung darstellen. Reine Bildzeichen (wie im Streitfall '//'), deren Artikulation in der Sprachgemeinschaft nicht etabliert ist, seien als Bestandteil des Unternehmensnamens – anders als z. B. & oder @ – im Handelsregister nicht zulässig.