Vorsicht (Abmahn-)Falle! Online-Handel 2022

Vorsicht (Abmahn-)Falle! Online-Handel 2022„Muss die Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer enthalten und was ist mit der Faxnummer? Und wie sieht es eigentlich mit dem Impressum aus?“ — Lästige Nebensächlichkeiten, für die Sie aktuell keine Zeit haben? Das ist ungünstig und kann für Sie teuer werden: Seit 2014 hatten Online-Händler ihre Ruhe, was Änderungen bei der Widerrufsbelehrung betraf. Nun ist zum Stichtag 28.5.2022 wieder Stress angesagt: Wie bereits 2014 sind quasi über Nacht Änderungen in Kraft getreten, hinzu kommen zahlreiche weitere Informationspflichten im Online-Handel, deren korrekte Umsetzung sich im Internet durch Dritte leicht überprüfen lässt. Welche Änderungen Sie unbedingt umgesetzt haben sollten, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb' in einem Leitfaden zusammengefasst. Die Übersicht ist unter st 220722 abrufbar. 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' (1. Vorsitzender ist 'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber) bietet 'mi'-Abonnenten individuelle Beratung ab 80 € (zzgl. USt.) im Jahr. Informationen unter Telefon: 0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.