Transparenzregister

Transparenzregister Bis zum 30.6.2022 müssen endgültig alle GmbH, UG, Genossenschaften und Partnerschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten unter www.transparenzregister.de aktiv mitteilen. Damit läuft nun auch die vorletzte Übergangsfrist für ca. 600.000 Unternehmen aus. Ziel der Eintragung soll die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein. Unser Tipp: Einen ausführlichen Fragen-/Antwortenkatalog (FAQ) hat das Bundesverwaltungsamt veröffentlicht. Dieser ist unter https://t1p.de/FAQ-GwG abrufbar.