Neun-Euro-Ticket
Neun-Euro-Ticket Mit Schreiben vom 30.5.2022 (Az. V C 5 - S 2351/19/10002 :007 st 220822) nimmt das BMF Stellung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen seiner Arbeitnehmer für den öffentlichen Personennahverkehr. Danach gilt: Für Juni bis August 2022 wird es für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen.
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