Mietrecht
Mietrecht Am 25.5.2022 verabschiedete die Bundesregierung den 'Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten' ( st 221022). Mit einem Stufenmodell wird ab 2023 die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft. Bei Gebäuden mit einer schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m²/a) übernehmen die Vermieter 90 % und die Mieter 10 % der CO2-Kosten. Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude bzw. Gebäude mit gemischter Nutzung, die überwiegend Wohnzwecken dienen, und die Brennstoffe nutzen, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen (insbes. Öl und Gas). Bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerberäume) greift zunächst eine hälftige Aufteilung.
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