Gut zu wissen

Wer bei Erbschaften und Schenkungen in welche Steuerklasse einzuordnen ist, regelt § 15 ErbStG. So gehören zur Steuerklasse I neben dem Ehegatten/Lebenspartner auch Kinder und die Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern. Gemeint sind damit…