Bettensteuer

Bettensteuer Wie das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss (Az. 1 BvR 2868/15, 2886/15, 2887/15 und 354/16 st 210422) entschied, sind örtliche Übernachtungsteuern mit dem Grundgesetz vereinbar. Geklagt hatten Beherbergungsbetriebe aus Hamburg, Bremen sowie Freiburg im Breisgau. Auch die Ausnahmen von der Besteuerung für beruflich veranlasste Übernachtungen seien mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar. Allerdings bestehe für den Gesetzgeber keine Pflicht, von einer Besteuerung beruflich veranlasster Übernachtungen abzusehen.