Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung In einem Urteil mit dem Az. XI R 42/18 ( st 190422) stellte der BFH klar: Erhält ein Arbeitnehmer mehrere Pensionszusagen mit unterschiedlichen vertraglichen Pensionierungsaltern, könne nicht von einer einheitlichen Pensionszusage ausgegangen werden. Vielmehr lägen jeweils eigenständige Zusagen vor, weshalb kein einheitliches Pensionierungsalter zur Anwendung kommen könne. Auch für andere Verpflichtungen, insbes. für Dienstjubiläen, sei die Anwendung eines separaten Endalters möglich. Diese Vorgaben setzt das Bundesfinanzministerium nun – entgegen seiner bisherigen Sichtweise – in einem aktuell veröffentlichten Schreiben (Az. IV C 6 – S 2176/20/10005 :001 st 190522) um.