Corona

Corona So wie mit Belgien, Luxemburg, Österreich und den Niederlanden tritt auch die mit der Schweiz vereinbarte Konsultationsvereinbarung mit Ablauf des 30.6.2022 außer Kraft. Dies gibt das BMF in einem aktuell veröffentlichten Schreiben (Az. IV B 2 -S 1301-CHE/21/10018 :009 st 170822) bekannt. Bis dahin gilt weiterhin, dass Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Pandemie von zu Hause aus tätig sind, wie normale Arbeitstage behandelt werden (Ort der Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers). Gleiches gilt für die Vereinbarungen mit Frankreich (BMF-Schreiben, Az. V B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007 st 170922) und Polen (BMF-Schreiben, Az. V B 3 - S 1301-POL/19/10006 :002 st 171022).