Betriebsprüfung

Betriebsprüfung Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 20.4.2022 (Az. V A 8 - S 1451/19/10001 :001 st 170522) eine neue Einordnung der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) nach der Betriebsprüfungsordnung veröffentlicht, die ab dem 1.4.2022 anzuwenden ist. Das aktuelle Verzeichnis umfasst 30 Seiten. Diese Einordnung hat auch Auswirkung auf die Größenklassen, die bei der Einstufung von notwendigen Betriebsprüfungen zugrunde gelegt werden. Hieraus ergibt sich u. a. die Häufigkeit der zu prüfenden Betriebe.