Lohnsteuer
Lohnsteuer Falls Arbeitnehmer ins Ausland entsandt werden, entstehen ihnen dort oftmals höhere Lebenshaltungskosten als in Deutschland. Als Ausgleich hierfür kann der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 64 EStG einen steuerfreien Kaufkraftzuschlag zahlen. Für einige Dienstorte hat das Auswärtige Amt die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Eine Gesamtübersicht mit Stand vom 1.4.2022 für alle Staaten können Sie einem aktuell veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az. IV C 5 – S 2341/22/10001 :001 st 160922) entnehmen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!