Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Seit dem 1.1.2022 gilt dies nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für Altverträge einer betrieblichen Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um alle Verträge, die bereits vor 2019 geschlossen wurden und den Durchführungsweg einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds haben. Hiervon profitieren auch Minijobber. Was das konkret bedeutet und was Arbeitgeber bei der bAV noch beachten müssen, erklärt die Minijob-Zentrale unter https://blog..