Neubauförderung

Neubauförderung Ab dem 20.4.2022 können Sie wieder neue Anträge bei der KfW für die 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen' stellen. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Mehr zum Thema 'Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten' erfahren Sie unter https://t1p.de/BMWK-BEG.